Kurs: WBT Studentische Sicherheit | WAK-SH

  • Lektion 5

    • Verhalten bei einem Amoklauf

      Alarmplan für den Worst-Case

      Sollte der Verdacht einer Amok-Tat bestehen, dann befolgen Sie bitte unbedingt diese Verhaltensregeln:

      • Keinen Kontakt zum Täter aufnehmen!
      • Eigensicherung zuerst!
        - Schließen Sie sich und ggf. die von Ihnen unterrichteten Teilnehmenden ein!
        - Verbarrikadieren Sie die Türen mit Möbeln und halten Sie sich im Anschluss von der Tür fern!
        - Legen Sie sich auf den Boden und verhalten Sie sich leise!
        - Verlassen Sie den Raum ausschließlich auf Weisung der Polizei!
      • Andere retten!
        - Andere in die sicheren Bereiche mitnehmen, jedoch nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden!
      • Alarm auslösen!
        - Alarmieren Sie die Polizei, geben Sie unter Beachtung der 5-W-Regel alle Informationen und befolgen Sie deren Anweisungen!
      • Aufgabe der Leitung
        - Wenn möglich Nachricht an alle: „ACHTUNG! Wir haben eine Gefahrensituation. Gehen Sie in sichere Bereiche und bleiben Sie alle in Ihren Räumen und verhalten sich ruhig. Die Polizei ist informiert. Hilfe kommt!“

    • Arbeitsschutz und ich

      Worauf noch zu achten ist.

      Die Berufsgenossenschaft kommt nicht für Unfälle auf, die infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum stattfinden. Betäubende Substanzen schädigen Körper, Geist und die Leistungsfähigkeit erheblich und sind ursächlich für 15 bis 30% aller Arbeitsunfälle. Es gilt daher: Nüchtern und klar am Arbeitsplatz!

      Neben den allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften und den bereits erläuterten Regelungen enthält auch die Hausordnung WAK SH weitere Verhaltensregeln in Bezug auf:

      • Sauberkeit,
      • Rauchen,
      • Mitnahme von Tieren,
      • Aufsichtspflichten,
      • Waffen,
      • gesundheitsschädliche Stoffe usw.