Arbeitsschutz und ich
Worauf noch zu achten ist.
Die Berufsgenossenschaft kommt nicht für Unfälle
auf, die infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum stattfinden. Betäubende
Substanzen schädigen Körper, Geist und die Leistungsfähigkeit erheblich und
sind ursächlich für 15 bis 30% aller Arbeitsunfälle. Es gilt daher: Nüchtern
und klar am Arbeitsplatz!
Neben den allgemeingültigen gesetzlichen
Vorschriften und den bereits erläuterten Regelungen enthält auch die
Hausordnung WAK SH weitere Verhaltensregeln in Bezug auf:
- Sauberkeit,
- Rauchen,
- Mitnahme von Tieren,
- Aufsichtspflichten,
- Waffen,
- gesundheitsschädliche Stoffe usw.