Kurs: WBT Studentische Sicherheit | WAK-SH

  • Lektion 4

    • Verhalten bei Unfällen

      Wenn nicht nur der Schweiß fließt ...

      Ein ausgefüllter Aushang „Verhalten bei Unfällen“ befindet sich an allen zentralen Stellen des Gebäudes, so z. B. in Eingangsbereichen. Er teilt sich in drei Bereiche:

      • Unfall melden

        Alarmieren Sie bei schweren Unfällen den Rettungsdienst und geben Sie unter Berücksichtigung der 5-W-Regel so viele Infos wie möglich. Im Anschluss oder bei leichten Unfällen Ersthelfer informieren.

      • Erste Hilfe
        Jeder kann helfen, z. B. den Unfallort abzusichern oder den Ersthelfer zu unterstützen bis professionelle Hilfe kommt. Erste-Hilfe-Kästen sind mit nachleuchtenden Piktogrammen gut ausgeschildert.

      • Weitere Maßnahmen
        Empfangen Sie den Rettungsdienst vor Ort und geben Sie ihm alle wichtigen Infos oder tragen Sie dafür Sorge, dass dies eine andere Person übernimmt.


      Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Dozierenden bzw. Vorgesetzen.


      Erste Hilfe

      Jeder kann helfen!

      • Wo befindet sich der Erste-Hilfe-Koffer?
        Im Gebäude gibt es mehrere allgemein zugängliche Erste-Hilfe-Koffer. Sie sind auf den Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet und durch nachleuchtende Piktogramme gekennzeichnet. Nach Benutzung ist das Verbandbuch bzw. mittlerweile die Verbandzettel auszufüllen, die sich in jedem Koffer befinden.
        Aus Datenschutzgründen dürfen diese Zettel nicht mehr im Erste-Hilfe-Koffer verbleiben, sondern müssen z. B. im Sekretariat gesichert werden. An einer digitalen Lösung wird derzeit gearbeitet.

      • Welche Ersthelfer stehen zur Verfügung?

        Die ausgebildeten Ersthelfer stehen auf dem Aushang "Verhalten bei Unfällen" an zentralen Stellen des Gebäudes, z. B. in den Eingangsbereichen.



      Die Besonderheiten bei Unfällen im Rahmen des Studiums

      Als Studierende sind Sie während der Theorieblöcke über die DHSH bei der Unfallkasse Nord unfallversichert.

      Versicherte Tätigkeiten:

      • Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren,
      • sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten wie Exkursionen und Studienfahrten,
      • Besuche der Universitäts- und Staatsbibliotheken,
      • Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung.
      •  Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind versichert.

       

      Nicht versicherte Tätigkeiten:

      • Studienarbeiten zu Hause,
      • private Studienfahrten,
      • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B.
      • Einkauf),
      • Umwege aus privaten Gründen,
      • private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.