Verhalten bei Unfällen
Wenn nicht nur der Schweiß fließt ...
Ein ausgefüllter Aushang „Verhalten bei Unfällen“ befindet sich an allen zentralen Stellen des Gebäudes, so z. B. in Eingangsbereichen. Er teilt sich in drei Bereiche:
- Unfall melden
Alarmieren Sie bei schweren Unfällen den Rettungsdienst und geben Sie unter Berücksichtigung der 5-W-Regel so viele Infos wie möglich. Im Anschluss oder bei leichten Unfällen Ersthelfer informieren.
Erste Hilfe
Jeder kann helfen, z. B. den Unfallort abzusichern oder den Ersthelfer zu unterstützen bis professionelle Hilfe kommt. Erste-Hilfe-Kästen sind mit nachleuchtenden Piktogrammen gut ausgeschildert.
- Weitere Maßnahmen
Empfangen Sie den Rettungsdienst vor Ort und geben Sie ihm alle wichtigen Infos oder tragen Sie dafür Sorge, dass dies eine andere Person übernimmt.
Bitte befolgen Sie
die Anweisungen der Dozierenden bzw. Vorgesetzen.

Erste Hilfe
Jeder kann helfen!
Die Besonderheiten bei Unfällen im Rahmen des Studiums
Als Studierende
sind Sie während der Theorieblöcke über die DHSH bei der Unfallkasse Nord
unfallversichert.
Versicherte
Tätigkeiten:
- Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren,
- sonstige, von der Hochschule verantwortete
Tätigkeiten wie Exkursionen und Studienfahrten,
- Besuche der Universitäts- und Staatsbibliotheken,
- Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung.
- Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind
versichert.
Nicht versicherte
Tätigkeiten:
- Studienarbeiten zu Hause,
- private Studienfahrten,
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule
oder zurück nach Hause (z.B.
- Einkauf),
- Umwege aus privaten Gründen,
- private Aktivitäten auf dem Gelände der
Hochschule.